Statuten des Paintball Club Ostschweiz

 

 

 

 

1. Name und Sitz

 

Unter dem Namen „Paintball Club Ostschweiz“, in Folge „PBCO“ genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Münchwilen. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

 

 

 

2. Ziel und Zweck

 

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist bezweckt:

 

• Förderung des Paintballs

 

• Messen mit anderen Vereinen an den Ligen

 

• die Pflege der Kameradschaft

 

Jedes Mitglied / jeder Spieler ist persönlich für seine Schutzausrüstung verantwortlich. Vor Beginn jedes Spieles werden die Spieler und ihre Schutzausrüstung überprüft. Diese muss den Sicherheitsstandards entsprechen (Zuwiderhandlung führt zu Spielausschluss).

 

 

 

3. Mittel

 

Zur Verfolgung der Vereinszwecke verfügt der Verein über folgende Mittel:

 

• Mitgliederbeiträge

 - Aktivmitglied 50.- im Monat

 - Passivmitglied 20.- im Monat 

 

• Spenden und Zuwendungen aller Art

 

• Erträge aus eigenen Veranstaltungen

 

 

 

4. Mitgliedschaft

 

Aktivmitglieder können natürliche und juristische Personen werden die den Vereinszweck unterstützen.

 

Passivmitglieder können natürliche und juristische Personen werden, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen.

 

Ehrenmitglieder können natürliche und juristische Personen werden, welche den Verein im besonderen Masse unterstützen.

 

Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten.

 

 

 

 

 

5. Erlöschen der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod, Austritt oder Ausschluss.

 

 

 

6. Austritt und Ausschluss

 

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit auf ende des jeweiligen Monats möglich.

 

Ein Mitglied kann jeder Zeit mit Angaben von Gründen des Vorstandes ausgeschlossen werden.

 

 

 

7. Organe des Vereins

 

Die Organe des Vereins sind.

 

• die Mitglieder

 

• der Vorstand

 

• Die Gründer

 

 

 

8. Die Generalversammlung

 

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt.

 

Zur Generalversammlung werden die Mitglieder zum Voraus schriftlich eingeladen.

 

 

 

9. Der Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen. Der Vorstand vertritt den Verein nach Aussen und führt die laufenden Geschäfte.

 

 

 

10. Haftung

 

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

 

 

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen findet ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko statt.

 

Es wird keine Haftung für Schäden, welcher Art auch immer, insbesondere gegenüber Dritter übernommen.

 

Es wird keine Haftung bei Verletzungen von Teilnehmer/innen übernommen.

 

Jede/r Veranstaltungsteilnehmer/in handelt eigenverantwortlich und übernimmt die volle Haftung für die von ihr/ihm verursachten Schäden am Eigentum Dritter, anderer TeilnehmerInnen und/oder Besucher/innen.

 

 

 

11. Auflösung des Vereins

 

Der Verein kann nur durch den Vorstand aufgelöst werden.

 

Bei einer Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen einem guten Zweck gespendet.

 

 

 

12. Verhaltensregeln

 

Begriffe wie „Waffe“, „tot“‚ „Gewehr“ und dergleichen gibt es beim Paintballspiel nicht, es heisst vielmehr „Markierer“, „markiert“, usw.

 

Aggressive Verhaltensweisen werden nicht geduldet und können den Ausschluss des Spielers zur Folge haben.

 

 

 

13. Inkrafttreten

 

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 1.7.2013 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

 

 

 

Datum, Ort Münchwilen 1.7.2013

 

 

 

 

 

Die Gründer

 

 

 

Janine Baumgartner

 

 

 

Manuel Bachmann

 

 

 

Marvin Messmer